Wie die Justizvollzugsbehörden in Rheinland-Pfalz Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten

(Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung
 bzw. nach § 43 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz)

Die Justizvollzugsbehörden verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in gesetzlich geregelten Verfahren. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen. Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitungen genügen die Justizvollzugsbehörden höchsten Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten.

Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Justizvollzugsschule Rheinland-Pfalz informieren. Insbesondere möchten wir Sie darüber informieren,
•an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können,
•auf welcher Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,
•wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und
•welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht gegenüber der Justiz haben.

Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet z.B. unter www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht), www.landesrecht.rlp.de (Landesrecht Rheinland-Pfalz) und eur-lex.europa.eu (Recht der Europäischen Union) in der jeweils geltenden Fassung abrufen.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung bei der Justizvollzugsschule Rheinland Pfalz verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

a) Verantwortliche Stelle

Ihre personenbezogenen Daten werden durch die 

Justizvollzugsschule Rheinland-Pfalz
Trierer Landstraße 20
54516 Wittlich

verarbeitet.

b) Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutzrecht: 
Die behördliche Datenschutzbeauftragte.
Es gibt eine für den Datenschutz zuständige Person, an die Sie sich bei datenschutzrechtlichen Fragen wenden können:

Rita Barth
Datenschutzbeauftragte der Justizvollzugsschule Rheinland-Pfalz
Trierer Landstraße 20
54516 Wittlich
poststelle.jvswt@vollzug.jm.rlp.de 

Diese Person ist für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig. 
Dieses Internet-Angebot wird technisch vom Landesbetrieb für Daten und Information (LDI) als Dienstleister betrieben. Die dortige Verarbeitung von Nutzungsdaten erfolgt in unserem Auftrag und nach unseren Vorgaben entsprechend Art. 28 DSGVO. Die redaktionelle Verantwortung liegt beim Ministerium der Justiz.
Alle Informationen hierzu erhalten Sie unter jm.rlp.de/de/ueber-das-ministerium/datenschutz/ oder auf unserer Homepage unter „Datenschutz Ministerium“.

2. Zu welchen Zwecken verarbeitet die Justizvollzugsschule Ihre Daten und aufgrund welcher Rechtsgrundlagen?

Ihre personenbezogenen Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Wahrnehmung der gesetzlich normierten Aufgaben der Justizvollzugsbehörde erforderlich ist oder wenn Sie ausdrücklich in die Verarbeitung eingewilligt haben.
Werden Daten zu nichtstrafvollstreckungsrechtlichen Zwecken verarbeitet, sind Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO; insbesondere Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a bis e DSGVO.
Im Übrigen gelten ergänzend das LDSG (mit Ausnahme von dessen Teil 3) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Davon umfasst ist beispielsweise die Datenverarbeitung im Bereich der Personalverwaltung, der theoretischen Ausbildung für Beamte und Beamtinnen für das 2. Einstiegsamt im Justizvollzugsdienst,  der Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für die Bediensteten aller Laufbahngruppen des Justizvollzugs aus Rheinland-Pfalz, des Beschaffungswesens sowie zur Durchführung von Baumaßnahmen.
Daten können auch zu anderen Zwecken, als denjenigen, zu denen sie erhoben wurden, weiterverarbeitet werden, wenn es eine gesetzliche Grundlage für die jeweilige Datenverarbeitung gibt, beispielsweise zur Wahrnehmung der Aufgabe einer anderen Behörde, oder wenn Sie in eine solche Weiterverarbeitung vorher ausdrücklich eingewilligt haben.

Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung erfolgt auf der Grundlage von Art. 9 Abs. 2 DSGVO.

3. Wem gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt?

Die Justizvollzugsbehörden legen Ihre personenbezogenen Daten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritten gegenüber nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen oder wenn eine ausdrückliche Einwilligung Ihrerseits vorliegt.

a) Bekannte Empfänger
Die innerhalb der Justizvollzugsbehörden Tätigen erhalten nur insoweit Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten, soweit dies zur Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben oder für die zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung gebotene Zusammenarbeit aller Bediensteten erforderlich ist.
Für die Erledigung der Aufgaben verwenden die Justizvollzugsbehörden IT-gestützte Fachverfahren (Software), in die Ihre Daten eingegeben werden. Dabei können die Justizvollzugsbehörden auf gesetzlicher Grundlage auch mit anderen Stellen zusammenarbeiten, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. An diese werden Ihre personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, übermittelt.

b) Kategorien von Empfängern
Wir können personenbezogene Daten im Einzelfall außerdem insbesondere übermitteln an
(1)die zur Dienst- oder Fachaufsicht oder zu dienstlichen Weisungen zuständigen Stellen, etwa den Ministerien der Justiz Rheinland-Pfalz und Saarland, den Justizvollzugsanstalten des Landes  Rheinland-Pfalz oder Saarland, oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz,
(2) sonstige öffentliche und nichtöffentliche Stellen, soweit dies für die Aufgabenerfüllung der Justizvollzugsbehörden erforderlich ist.

4. Wie lange speichern die Justizvollzugsbehörden Ihre personenbezogenen Daten?

Personenbezogene Daten, die von den Justizvollzugsbehörden aufgrund gesetzlicher Grundlage oder aufgrund Ihrer Einwilligung erhoben wurden, können insbesondere in Personalakten, sowie in Sammelakten aufgenommen werden. Darüber hinaus können Ihre personenbezogenen Daten in IT-gestützten Fachverfahren sowie in Dateien gespeichert werden.
Die Speicherfristen für Akten und Dateien bestimmen sich nach den einschlägigen Vorschriften insbesondere nach dem Landesjustizschriftgutaufbewahrungsgesetz (SchriftAufJustG) und der diesbezüglichen Landesverordnung. Personenbezogene Daten sind danach grundsätzlich zu löschen, soweit ihre weitere Speicherung nicht mehr zulässig oder aus anderem gesetzlichen Grund nicht erforderlich ist. 

5. Sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen?

Grundsätzlich müssen Sie nur die Daten bereitstellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Aufgabenerfüllung der Justizvollzugsbehörde erforderlich sind oder zu deren Erhebung die Justizvollzugsbehörde nach anderen Gesetzen verpflichtet ist.
Besteht nach der maßgeblichen Rechtsgrundlage eine Pflicht zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten, richten sich die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflicht nach deren Regelungen.

6. Keine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall

Zur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben nutzen wir grundsätzlich keine Verfahren einer vollautomatisierten Entscheidungsfindung.

7. Ihre Rechte als betroffene Person gegenüber den Justizvollzugsbehörden

Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber der Justizvollzugsbehörde geltend machen können:

a) Recht auf Auskunft,  Art. 15 DSGVO
Werden Daten im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 2 DSGVO) verarbeitet, haben Sie gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO das grundsätzliche Recht auf Auskunft darüber, ob die Justizvollzugsbehörde Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen (Art. 15 Abs. 2 DSGVO).

b) Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Art. 16, 17 und 18 DSGVO
Werden Daten im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (Artikel 2 DSGVO) verarbeitet, haben Sie nach Art. 16 DSGVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen. Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO zu, insbesondere dann, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Unter den Voraussetzungen von Art. 18 DSGVO besteht zudem ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

c) Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO
Werden Daten im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 2 DSGVO) verarbeitet, besteht nach Art. 20 DSGVO ein grundsätzliches Recht, Daten in einem bestimmten Format zu erhalten und an Dritte zu übermitteln. Dieses Recht besteht nicht, wenn die Justizvollzugsbehörde Ihre personenbezogenen Daten weder auf der Grundlage einer Einwilligung noch mittels automatisierter Verfahren verarbeitet.

8. Ihr Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 DSGVO

Soweit Daten im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 2 DSGVO) verarbeitet werden, haben Sie gemäß Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Die Justizvollzugsbehörde darf in einem solchen Fall die Verarbeitung Ihrer Daten nur fortsetzen, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder die Justizvollzugsbehörde zur fortgesetzten Verarbeitung zwingen, beispielsweise gesetzliche Aktenaufbewahrungsfristen.

9. Ihr Recht auf Beschwerde bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, § 48 Abs. 1 LDSG bzw. Art. 77 DSGVO

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. 

Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an den
Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Telefon: 06131 208-2449
Telefax: 06131 208-2497
www.datenschutz.rlp.de/ 
poststelle@datenschutz.rlp.de

zu wenden. Er führt die datenschutzrechtliche Aufsicht auch über die Justizvollzugsbehörden.